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Betreute Rechtsformen

Unser Leistungsspektrum umfasst die Betreuung einer Vielzahl von Rechtsformen.
Wir haben langjährige Erfahrung und Expertise in der Beratung folgender Rechtsformen:

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmer

Insbesondere darunter auch:

  • Kommunen, also Gemeinden und Städte, bei steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten.
  • Kommunale Sondervermögen, die spezielle Zwecke erfüllen, wie beispielsweise die Finanzierung von Infrastrukturprojekten.
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise öffentliche Schulen oder Universitäten.
  • Pensions- und Unterstützungskassen, die die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwalten.
  • Privatvermögen und Familien, bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung ihres Vermögens.
  • Stiftungen, bei der Gründung, Verwaltung und steuerlichen Behandlung von Stiftungen.
  • Vereine und Verbände, bei steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um ihre Tätigkeiten.
  • Versorgungswerke, die für die soziale Absicherung bestimmter Berufsgruppen zuständig sind.

Unsere umfangreiche Erfahrung und das Know-how unserer qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen es uns, eine maßgeschneiderte Beratung für die spezifischen Anforderungen dieser Rechtsformen anzubieten.