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Betreute Rechtsformen
Unser Leistungsspektrum umfasst die Betreuung einer Vielzahl von Rechtsformen.
Wir haben langjährige Erfahrung und Expertise in der Beratung folgender Rechtsformen:
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften
- Einzelunternehmer
Insbesondere darunter auch:
- Kommunen, also Gemeinden und Städte, bei steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten.
- Kommunale Sondervermögen, die spezielle Zwecke erfüllen, wie beispielsweise die Finanzierung von Infrastrukturprojekten.
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise öffentliche Schulen oder Universitäten.
- Pensions- und Unterstützungskassen, die die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwalten.
- Privatvermögen und Familien, bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung ihres Vermögens.
- Stiftungen, bei der Gründung, Verwaltung und steuerlichen Behandlung von Stiftungen.
- Vereine und Verbände, bei steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um ihre Tätigkeiten.
- Versorgungswerke, die für die soziale Absicherung bestimmter Berufsgruppen zuständig sind.
Unsere umfangreiche Erfahrung und das Know-how unserer qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen es uns, eine maßgeschneiderte Beratung für die spezifischen Anforderungen dieser Rechtsformen anzubieten.